Vermieter haben viele Ausgaben. Und viele davon können sie bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Sind die Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung höher als die Mieteinnahmen, macht der Vermieter mit der Immobilie Verlust. Mit...
Steuern: Was Vermieter absetzen können
München. Kosten wie Unterhalt und Wartung der Immobilie, Verwaltung und mehr gelten als Werbungskosten.

Vermieter können viele Ausgaben, die mit ihrer Immobilie zu tun haben, als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Foto: Christin Klose / dpa
Vermieter haben viele Ausgaben. Und viele davon können sie bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Sind die Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung höher als die Mieteinnahmen, macht der Vermieter mit der Immobilie Verlust. Mit...