Berlin. Falschparker müssen bald mit härteren Strafen rechnen. Sie sollen mit Punkten in Flensburg bestraft werden, fordert Andreas Scheuer.

Eine faustdicke Überraschung kommt aus dem Bundesverkehrsministerium: Minister An­dreas Scheuer (CSU) will nicht nur das Bußgeld für Falschparker stark erhöhen. Künftig sollen Autofahrer, die sich beim Halten und Parken nicht an die Regeln halten, zusätzlich mit einem Punkt im Flensburger Register bestraft werden.

Bereits bekannt ist, dass Scheuer die Straßenverkehrsordnung (StVO) überarbeiten will. Er will damit vor allem Radfahrern helfen, sicherer in den Städten unterwegs zu sein. Durch die Reform sollten die Straßen insgesamt „sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ werden, sagte der Minister vor zwei Wochen, als er die Pläne veröffentlichte.

Teuerste Änderung für Autofahrer sind die höheren Bußgelder, die fällig werden sollen, wenn ein Auto in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt oder auf einem Fahrrad-Schutzstreifen hält. Auf diesen speziell markierten Spuren war das Parken schon immer verboten, das kurze Halten aber erlaubt. Künftig sollen Verstöße in allen drei Fällen bis zu 100 Euro Bußgeld kosten. Bisher waren je nach Schwere des Verstoßes nur 15 bis 30 Euro fällig.

Scheuer verschwieg Punkte-Plan zunächst

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. © dpa | Michael Kappeler

In einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Frage der SPD-Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen geht Scheuers parlamentarischer Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) jetzt sogar noch einen Schritt weiter: „In Fällen der Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wird zudem bei allen drei genannten Verstößen die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg neu verankert“, schreibt Bilger an die Abgeordnete. „Neu verankert“ bedeutet: Das gab es bisher nicht.

SPD-Politikerin Nissen zeigte sich erfreut über die Antwort: In ihrem Wahlkreis in Frankfurt am Main herrsche „teilweise Wildwest auf den Straßen“, sagte sie unserer Redaktion. Viele Autofahrer würden die Radwege zuparken. Geldbußen könnten da offenbar nicht weiterhelfen: „Wenn es den Menschen an den Führerschein geht, ändert sich ihr Verhalten hoffentlich“, meinte Nissen. „Sie werden es sich eher überlegen, ob sie falsch parken.“

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte den Punkte-Plan zwar. Er konnte aber nicht erklären, weshalb Minister Scheuer diese härtere Strafe bisher verschwiegen hatte. In den Unterlagen, die das Ministerium zur Reform der Straßenverkehrsordnung veröffentlicht hat, tauchte der Flensburg-Punkt bisher nicht auf. Das Verkehrsministerium weigerte sich am Mittwoch auch, den ganzen Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung zu veröffentlichen.

Einige Bußgeld-Regelungen sind noch unklar

Ob jeder auf einem Radweg haltende oder parkende Autofahrer künftig immer mit einem Punkt in Flensburg bestraft wird, ist daher unklar. Nach Angaben des Ministeriumssprechers entscheiden „die zuständigen Behörden vor Ort“ darüber, wie hoch das Bußgeld ausfällt.

Tatsächlich wird auch im aktuellen Bußgeldkatalog noch danach unterschieden, ob das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen, das jetzt grundsätzlich 20 Euro kostet, länger als eine Stunde dauert (Kosten bisher: 30 Euro) und ob dabei jemand behindert wird (bisher 35 Euro).

Ob das Halten und Parken auf einem Rad- oder Gehweg künftig also grundsätzlich eine Behinderung oder Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ist und deshalb immer mit einem Punkt geahndet wird, konnte das Verkehrsministerium am Mittwoch nicht erklären.

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ADAC nennt Anhebung der Bußgelder „unverhältnismäßig hart“

Der ADAC begrüßte zwar das geplante generelle Halteverbot auf Fahrrad-Schutzstreifen. Er kritisierte die geplante Anhebung der Bußgelder aber als „unverhältnismäßig hart“. Auch Punkte in Flensburg dürfe es dafür nicht geben, sagte ein Sprecher.

Die Experten des Automobilclubs gingen davon aus, dass ein Halten in zweiter Reihe immer eine Behinderung darstelle und daher künftig immer mit der neuen Bußgeldhöhe von 70 Euro geahndet werde. Aber: „Ohne dichtere Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter wird die Wirkung der geplanten Novelle verpuffen“, sagte der ADAC-Sprecher.

Auch die Gewerkschaft der Polizei betonte, dass neue Bußgelder alleine nicht ausreichen würden. Die Behörden müssten sie im Alltag auch durchsetzen können.