Hamburg. Wer betrunken mit dem E-Roller fährt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Das müssen Sie bei der Fahrt mit dem E-Scooter beachten.

Nach einem Abend mit etwas Bier und Wein auf den E-Roller steigen und nach Hause fahren - das ist keine gute Idee, so Rechtsanwältin Daniela Mielchen. Denn wer mit dem elektrischen Roller fährt, hat die gleichen Promillegrenzen wie Autofahrer zu beachten.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und sogar mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Zwei bis drei Punkte und höhere Geldstrafen drohen

Wer unter 21 Jahren oder Fahranfänger in der Probezeit ist, muss sich an die Null-Promille-Grenze halten und darf nur komplett nüchtern fahren.

E-Scooter Test in Hamburg

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    Kommen Ausfallerscheinungen wie etwa Schlangenlinien oder undeutliches Sprechen hinzu, kann es sogar bereits ab 0,3 Promille sehr heikel werden: Es droht ein Strafverfahren mit zwei bis drei Punkten und höherer Geldstrafe.

    Mann fuhr mit E-Roller auf die Autobahn

    Auch der Führerschein ist in Gefahr. Der ist in der Regel immer weg, wenn 1,1 Promille oder noch mehr im Spiel sind.

    Im August hatte ein Mann aus Dubai für Schlagzeilen gesorgt, der blind seinem Navigationsgerät vertraute und mit seinem E-Roller auf der Autobahn landete. Kassenärzte sehen in E-Scootern ein reales Gesundheitsrisiko. Der Verbandschef will nun ein komplettes Verbot. (dpa/msb)