Schlupfloch erlaubt Porsche-Verkauf steuerfrei an VW
Wolfsburg VW und Porsche sind am Ziel. Und es kostet sie keinen Cent Steuern - dank eines Steuerschlupflochs. Muss der Gesetzgeber eingreifen? Reden Sie mit!
Die Finanzbehörden müssen eingestehen, dass sie leer ausgehen. Und VW kann einen goldenen Rahmen gebrauchen - und zwar für eine einzige Aktie. Denn wenn dieses Wertpapier parallel zum Kauf des kompletten Porsche-Sportwagengeschäftes an die Schwaben geht, muss VW für den Milliarden-Deal keinen Cent Steuern berappen.
Diese Gesetzes-Lücke dürfte in den Chefetagen von Volkswagen und Porsche wahre Jubelstürme auslösen. Monatelang hatten die beiden Unternehmen verzweifelt darüber gebrütet, wie sich das Sportwagengeschäft der Schwaben möglichst günstig bei den Wolfsburgern eingemeinden lässt. Die Hürde: eine milliardenschwere Steuerlast, die es zu mindern galt. VW und Porsche scharten Berater um sich, die über mögliche Tricks grübelten. Ohne eine rettende Idee wäre der Zusammenschluss erst Mitte 2014 steuerfrei gewesen. Monate vergingen so ohne eine Lösung.
Der Volkswagen-Konzern bestätigte unserer Zeitung zwar, dass Alternativen zu einem normalen Aktienkauf geprüft würden. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen“, hieß es aus dem Unternehmen. Sobald es Ergebnisse gebe, würden diese öffentlich mitgeteilt. Auch ein Porsche-Sprecher sagte auf Anfrage, dass die Unternehmen weiterhin Alternativen zur ursprünglich angestrebten Fusion prüften.
So soll die Übernahme funktionieren:
Die bereits eng verbandelten Unternehmen sorgen dafür, dass VW das Sportwagengeschäft der Porsche AG komplett übernimmt und der Dachgesellschaft Porsche SE dafür neben einer Milliardensumme auch noch exakt eine VW-Stammaktie gibt.
Folge des Deals:
Laut der Lücke im Umwandlungssteuergesetz ist das dann kein Verkauf mehr, sondern eine Umstrukturierung. Und ohne Verkauf fallen auch keine Steuern an. Ohne diese rettende Idee wäre der Zusammenschluss beider Autobauer erst Mitte 2014 steuerfrei gewesen.
Das Bundesfinanzministerium:
„Das Umwandlungssteuerrecht regelt die steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung von Unternehmen und soll steuerliche Hemmnisse beseitigen.“ Weiter heißt es: „Umwandlungen sind Vorgänge, durch die Unternehmen ihre rechtliche Struktur an die sich stetig wandelnden wirtschaftlichen Bedingungen anpassen. Dabei wird regelmäßig auch Vermögen auf andere oder neu gegründete Gesellschaften übertragen.“
Der Hintergrund der Transaktion:
Die seit langem miteinander verbandelten Unternehmen VW und Porsche wollen am liebsten fusionieren. Doch nach dem gescheiterten Übernahmekampf der Schwaben bei VW lasten auf der Porsche SE milliardenschwere Prozessrisiken. Kläger sind Anleger, die sich rückblickend betrogen fühlen. Daher will VW die Porsche SE nicht eingemeinden und sich die juristische Gefahr einfangen. Alternativ könnten die Wolfsburger nun das Sportwagengeschäft der Porsche AG ganz unter das VW-Dach holen. Bisher gehört ihnen fast die Hälfte.
Eine mit den Firmeninterna vertraute Person sagte dpa, dass mit der Schlupfloch im Umwandlungssteuergesetz eine bisher zentrale Hürde des Zusammenschlusses genommen sei. VW werde diese Option nun aller Wahrscheinlichkeit nach ziehen.
Für den braven steuerzahlenden Bürger mag das klingen wie die Nachricht aus einer Bananenrepublik. Doch VW und Porsche haben es schon amtlich schwarz auf weiß. Nach dpa-Informationen aus Kreisen der Finanzbehörden ist in Wolfsburg und Stuttgart eine sogenannte rechtsverbindliche Auskunft eingegangen, in der vereinfacht gesagt steht: Herzlichen Glückwunsch, Euer Trick funktioniert tatsächlich. Diese Zusicherung der Steuerbehörden ist eine feste Garantie, sie haben die Umsetzung der Idee gewissermaßen im Vorfeld durchgespielt.
Finanzminister Nils Schmid (SPD) dürfte schäumen vor Wut. Da das Geld am Porsche-Sitz in Baden-Württemberg ankommt, wäre es bei einer Besteuerung einem Geldregen für Schmids Kasse gleichgekommen. Ein Ministeriumssprecher lehnte am Wochenende auf Anfrage jeden Kommentar ab und verwies darauf, dass das Steuergeheimnis gelte. Schmid hätte allen Grund, das Schlupfloch zu verteufeln. Im Doppelhaushalt 2013/2014 will er rund 3,65 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen.
Der dpa liegt ein Schriftverkehr über die verbindliche Auskunft der Behörden vor. Darin heißt es, dass das gewählte Konstrukt mit der einen verschobenen Aktie den Steueranspruch tatsächlich vermeide: „Entsprechend der Zielsetzung des Umwandlungssteuergesetzes können daher aus Sicht der Unternehmen steuerliche Belastungen vermieden werden.“ Erste Reaktionen aus der Politik gibt es schon: „Es ist natürlich hoch ärgerlich, dass durch eine solche Gesetzeslücke dem Staat und damit allen Steuerbürgern Milliardensummen verloren gehen“, sagte Baden-Württembergs Oppositionsführer Peter Hauk (CDU) der dpa. „Die Konsequenz daraus ist klar: Die Lücke muss geschlossen werden.“
Eine mit den Firmeninterna bei VW und Porsche vertraute Person sagte der dpa: „Das ist grenzwertig und für eine außenstehende Person auch sicherlich schwer nachzuvollziehen. Es hat ein Geschmäckle. Aber für jemanden, der die Details kennt, hat es das nicht. Es ist legal.“ Die Gesetze seien dafür da, dass nicht jede unternehmensinterne Umstrukturierung - die nicht nach außen tritt - Steuerlast auslöst.
Dabei muss man wissen, dass die Porsche Dachgesellschaft SE die Mehrheit der VW-Stammaktien hält. Das Sportwagengeschäft der Porsche AG ist als Folge des früheren Übernahmekampfes der heutigen Partner geteilt, wobei Porsche hauchdünn die Mehrheit hat. Für den Kauf der knappen Hälfte hatte VW Ende 2009 rund 3,9 Milliarden Euro gezahlt. Die verbleibende andere Hälfte kostet heute etwa 4,5 Milliarden Euro, da Porsches wirtschaftlicher Wert inzwischen gestiegen ist. Der ursprüngliche Plan einer kompletten Fusion von VW AG und Porsche SE war an milliardenschweren Prozessrisiken der Dachgesellschaft SE gescheitert. Nur die Porsche AG zu übernehmen, wurde zu Plan B.
Eine VW-Stammaktie kostet derzeit rund 120 Euro - eine von ihnen wird nun offensichtlich Geschichte schreiben. Ohne das Schlupfloch hätte die Steuerlast bei einem Zusammenschluss diesen Sommer nach dpa-Informationen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen. Die können nun gespart werden. Diese Aussicht muss in den Wolfsburger und Stuttgarter Führungsetagen wahre Champagnerlaune ausgelöst haben. Die dpa erfuhr am Wochenende aus unternehmensnahen Kreisen, dass die Idee mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit umgesetzt wird. Vermutlich im August soll der Öffentlichkeit Vollzug gemeldet werden.
VW verbuchte vergangenes Jahr unterm Strich 15,8 Milliarden Euro, die Porsche AG kam auf 1,46 Milliarden Euro Überschuss. Es ist nicht abwägig zu vermuten, dass Paragraf 20 im Umwandlungssteuergesetz bei künftigen Jurastudenten einen neuen Spitznamen erhält: „Lex VW“.
