Babysitter sind Arbeitnehmer
Braunschweig Endlich einmal wieder ins Kino – gerade junge Eltern brauchen solche Auszeiten. Aber aufgepasst: Ein Babysitter-Einsatz muss versichert sein.
Entspannt sind diese Stunden, wenn ein zuverlässiger Babysitter derweil das Kind betreut.
Was Eltern aber auch wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einsetzen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Darauf weist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover hin.
Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen demnach mit bis zu 2500 Euro Bußgeld rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert. Versichert werden Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf direkten Wegen dorthin passieren.
