Verfahren im Kopfschuss-Fall eingestellt
Lebenstedt Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Schreckschuss-Tat vom 16. Februar zu den Akten gelegt. Sie geht vom Eigenverschulden des Opfers (51) aus.
Der folgenschwere Schuss fiel gegen 21 Uhr in der Wohnung eines mehrstöckigen Mietshauses an der Berliner Straße. Abgegeben hatte ihn ein 51-jähriger Lebenstedter aus einer Schreckschusspistole, die er sich nach Erkenntnissen der Polizei selbst an den Kopf gehalten hat. Durch die Druckwirkung, die beim Abfeuern der Kartuschenmunition entstand, soll seine Schädeldecke gebrochen sein.
Wegen seiner schweren Verletzungen war der Mann nicht vernehmungsfähig. Erst einen Monat nach der Tat konnten Polizisten mit ihm sprechen. Doch da gelang es dem schwerst drogenabhängigen Mann nicht mehr, den genauen Tatverlauf zu schildern.
Das Quartett ist der Polizei hinlänglich bekannt: Die Männer sollen zu Gewalt neigen, sind bereits wegen mehrerer Rohheitsdelikte aufgefallen. Dennoch gab es im Schreckschuss-Fall offenbar keine Hinweise auf eine Mitschuld der drei Männer.



