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Salzgitter

Verfahren im Kopfschuss-Fall eingestellt

Lebenstedt Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Schreckschuss-Tat vom 16. Februar zu den Akten gelegt. Sie geht vom Eigenverschulden des Opfers (51) aus.

Von Michael Kothe

Bis zu dieser Bushaltestelle schleppte sich der schwerverletzte 51-Jährige am 16. Februar.
Bis zu dieser Bushaltestelle schleppte sich der schwerverletzte 51-Jährige am 16. Februar.
Foto: Bernward Comes

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Veröffentlicht: 26.06.2012 - 18:39 Uhr
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