Drei Jahre Jugendstrafe nach Sprung auf Kopf am Schloss
Braunschweig Im Streit sprang ein 20-Jähriger im Januar einem 19-Jährigen auf der Braunschweiger Schlosstreppe auf den Kopf. Das Urteil: Drei Jahre Jugendstrafe und Entziehungsanstalt.
Nach einem brutalen Gewaltexzess hat die Jugendstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts einen 20 Jahre alten Heranwachsenden am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe und einer Therapie in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verurteilt. Die Richter gehen von einer Affekttat aus: Der alkoholkranke Angeklagte hatte erklärt, während eines Streites mit einem 19 Jahre alten Bekannten, der seine Freundin angepöbelt haben soll, plötzlich seinen täglich betrunkenen und schlagenden Vater vor sich gesehen zu haben – eine aus Sicht des Gerichts psychische Ausnahmesituation, in der er die Todesgefahr durch einen Sprung auf den Kopf nicht erkannt habe. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft rückten die Jugendrichter daher vom Vorwurf des versuchten Totschlags ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren, der Verteidiger eine Strafe unter drei Jahren gefordert. Einig waren sich alle Prozessbeteiligten über die Zwangseinweisung des 20-Jährigen in eine Entziehungsanstalt, die auf die Haftzeit angerechnet wird. Auch der Angeklagte sieht darin eine Chance, seinem Leben eine positive Wende zu geben. Das Opfer hatte durch die Gewalttat mehrere Gesichtsbrüche, eine Schädel-Hirn-Trauma und den Verlust von sechs Zähnen erlitten.



