Veröffentlicht:
21.06.2012 - 16:16 Uhr
2012-06-21T16:16:17+0200
Die Gleichheit vorm Gesetz
BraunschweigZu „Gericht verurteilt Anwalt zu Bewährungsstrafe“ vom 20. Juni:
Der Kommentar trifft es auf den Punkt. Hätte es sich bei dem Angeklagten um einen Polizeibeamten gehandelt, hätte sich die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit nicht zurückgehalten. Eine entsprechende, auch nachvollziehbare Berichterstattung wäre die Folge gewesen. Die Anklagepunkte hätten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Entlassung aus dem Staatsdienst zur Folge gehabt – Nachversteuerung, Rente mit 67 statt der jetzigen Arbeitszeit bis 62 Jahre, also Hartz, de facto Berufsverbot aufs Lebenszeit.
Anwalt müsste man sein – es kommt nicht wieder vor, danke Gericht.
Michael Tappe, Braunschweig
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